Rechtliche Informationen
Privater Kaufvertrag
Wohnungskauf und Finanzierung – zwei der wichtigsten Entscheidungen, die wir im Laufe des Lebens zu fällen haben. Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Informationen und die notwendige Unterstützung haben, um die richtige Wahl treffen zu können.
Vertrauen Sie auf unsere 40-jährige Erfahrung bei der Abwicklung von Wohnungskäufen und der Finanzierung für unsere Kunden. In diesem Absatz finden Sie nützliche Informationen zur Finanzierung mittels Hypothek.
Nachdem die Reservierung mit dem Reservierungsvertrag formalisiert wurde, besteht der nächste Schritt darin, den privaten Kaufvertrag für Wohnung und/oder Garage abzuschließen. Einige Tage vor dem voraussichtlichen Termin des Vertragsabschlusses können Sie die entsprechenden, mit dem Kauf in Zusammenhang stehenden Dokumente in Ihrem Privatbereich unter Dokumentation einsehen. Wenn Fragen auftauchen, senden Sie uns einfach eine E-Mail an clientes@tmgrupoinmobiliario.com. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, damit Sie bei Vertragsunterzeichnung über alle erforderlichen Informationen verfügen.
Diese Dokumente werden Sie bei Abschluss des Kaufvertrages unterschreiben:
- 2 Kopien des Kaufvertrages
- 2 Sätze Wohnungspläne
- 2 Ausstattungsverzeichnisse (wenn Sie die Wohnung mit Ausstattung gekauft haben)
- 2 Verzeichnisse des Hausrats (wenn Sie die Wohnung mit Hausrat gekauft haben)
Neuer finanzdients für kunden von TM Grupo Inmobiliario
Bei TM Grupo Inmobiliario sind wir bemüht, Ihnen in jeder Hinsicht beim Erwerb Ihrer Wohnung zur Seite zu stehen. So Sechr, dass sie ditc nur einen immobilienberater haben, der sie während des gesamtend kaufprozesses lhres hauses unterstützt informiert, ein multidisziplinäres Team von Fachleuten geschaffen, das Sie bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt, die Sie möglicherweise benötigen.
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Steuern und Verpflichtungen
Beim Kauf einer Wohnung entstehen für den Käufer eine Reihe von Kosten, von denen er manchmal nicht weiß, warum und an wen er sie bezahlen muss, die jedoch die Gesamtkosten des Projekts wahrnehmbar erhöhen. Um diese Frage zu klären und Ihre Zweifel diesbezüglich zu beseitigen, konkretisieren wir in diesem Absatz Ihre Pflichten als Käufer.
Wie viel und an wen müssen Sie als Wohnungskäufer für eine Neubauimmobilie zahlen?
- Für den Verkäufer: Wohnungspreis und MwSt. (Mehrwertsteuer)
- Für den Notar: Honorare nach Gebührentabelle auf die Beglaubigung der Kaufurkunden und ggf. der Hypothek.
- An die Abrechnungsstelle: Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados, IAJD), die 1,2 % des Betrags auf der Urkunde auf den Balearen ausmacht, 2% in Murcia und 1,5% in Valencia und Andalusien. Im Falle einer Hypothek, fallen 1,2% auf den Finanzierungsbetrag auf den Balearen an, und 1,5% in Murcia, Valencia und Andalusien.
- Für das Grundbuchamt: Honorare für die Eintragung unseres Eigentumsrechtes und ggf. der Hypothek. Die Höhe der Gebühren wurde anhand einer Gebührentabelle oder Kostenordnung ermittelt.
- An die Verwalter: der Betrag für die Bearbeitung, wenn dies beauftragt wurde, für die Einschreibung der Urkunde und die Zahlung der Steuer auf dokumentierte Rechtsakte
- Für den Übersetzer: Sofern der Käufer nicht resident ist, muss bei der Unterschrift der Urkunde vor dem Notar ein Übersetzer anwesend sein.
Sofern Sie als Käufer nicht in Spanien wohnhaft sind, benötigen Sie einen Vertreter, um Ihren steuerlichen Pflichten, die aus dem Immobilienbesitz in Spanien entstehen, nachzukommen (IRNR, IBI, etc.). Dazu gehört, dass Sie die Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identificación de Extranjeros, NIE) beantragen und erhalten. Informieren Sie sich unter Downloads über die für den Kauf von Immobilen in Spanien für Nicht-Residente notwendigen Schritte.
Unterzeichnung von Urkunden
Die Kaufurkunde ist sozusagen der „Ausweis“ Ihrer Wohnung, denn sie sichert Ihnen das Eigentum zu. Muss immer von einem Notar ausgestellt und im Personenstandsregister eingetragen werden. Am Tag der Vertragsunterzeichnung muss der Notar mögliche Fragen, die Sie haben, klären. Wir liefern Ihnen jedoch hiermit die notwendigen Informationen, damit Sie der Erledigung dieser Angelegenheit mit großer Sicherheit und großem Vertrauen entgegenblicken können.
Allgemein gilt, dass der Kaufvertrag für eine Wohnung mittels öffentlicher Kaufurkunde geschlossen wird. Dies ist ein öffentliches Dokument, das vom Notar beglaubigt wurde. Es bestätigt den Willen der Parteien und stellt deren Identität und rechtlichen Fähigkeiten fest. Das Dokument wurde entsprechend den Wünschen beider Parteien oder nach den durch sie vorgelegten Notizen verfasst und entspricht den rechtlichen Anforderungen. Des Weiteren weist es die Parteien auf die Pflichten hin, die für sie aus dem Vertragsabschluss entstehen.
Die Anwesenheit des Notars gewährleistet die Authentizität des Dokuments. So werden alle vor dem Notar gemachten Erklärungen von Käufer, Verkäufer und ggf. dem das Hypothekendarlehen gewährenden Geldinstitut in der Urkunde festgehalten. Die Urkunde dient den Parteien als Beweis in der Sache, die zur Ausstellung zu dem angegebenen Zeitpunkt geführt hat, wobei keine der Parteien gegenüber der anderen die durch sie gemachten Erklärungen abstreiten kann.
Daher verlangt der Notar vor Beglaubigung der Kaufurkunde vom Grundbuchamt eine einfache Bescheinigung zu Inhaberschaft und Lastenfreiheit des Grundstücks. Wenn die Parteien dies wünschen, teilt er dem Grundbuchamt unmittelbar nach Unterzeichnung der Urkunde mit, dass diese beglaubigt wurde. Dadurch wird verhindert, dass der Käufer nach Vertragsabschluss durch eine durch den Verkäufer vor dem Verkauf beim Grundbuchamt eingetragene Pfändung oder Belastung zu Schaden kommt.
Häufig gestellte Fragen
Sie finden hier eine Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Kauf einer Wohnung und der Finanzierung.
- Vorzeitige Tilgung
- Vollständige oder teilweise Rückzahlung eines Kredits vor dem vereinbarten Termin. Normalerweise provisionspflichtig. Diese Provision hängt vom Zinssatz des Darlehens ab. Allgemein gilt, dass die Provision bei festem Zinssatz höher ist als bei variablem.
- Anzahlung
- Geldbetrag, den der zukünftige Käufer dem Verkäufer als Garantie dafür übergibt, dass er die Wohnung innerhalb einer festgelegten Frist kauft. Wenn der Käufer nach dieser Frist zurücktritt, verliert er die bezahlte Summe. Wenn der Verkäufer die vereinbarte Frist nicht einhält und die Wohnung an einen anderen Käufer verkauft, hat er das Doppelte dieses Betrages an die Person zurückzuzahlen, die die Anzahlung bezahlt hat. Wenn das Geschäft zum Abschluss kommt, wird die geleistete Anzahlung als eine Teilzahlung behandelt.
- Bescheinigung Grundbuchamt
- Dokument, das vom Grundbuchamt ausgestellt und für rechtmäßig erklärt wird und in dem die Belastungen auf einem Grundstück ausgewiesen werden.
- Rate
- Jede der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Zahlungen, die während des Bestehens des Darlehens ausgeführt werden. Solange das Darlehen nicht getilgt wird, besteht die Tilgungsrate nur aus den Zinsen. Wenn das Darlehen bereits getilgt wird, umfasst die Tilgungsrate den Zins- und Tilgungsanteil.
- Differenzial
- Prozentsatz, der zum Wert des Referenzindexes hinzugezählt wird, um den bei der Zinsanpassung festzulegenden neuen Zinssatz zu berechnen.
- Urkunde
- Bei den Wohnungen sind die wichtigsten Urkunden der Kaufvertrag, der Hypothekenbrief und die Urkunde über den Neubau. Dies sind öffentliche, von einem Notar unterzeichnete und beglaubigte Dokumente. Die genannten Urkunden werden im Grundbuch eingetragen.
- EURIBOR
- Durchschnittlicher Preis oder Zinssatz, zu dem die wichtigsten europäischen Kreditinstitute auf dem Finanzmarkt Geld leihen. Konkret handelt es sich um das monatliche Mittel des täglichen Zinssatzes auf ein Jahr bezogen.
- Bearbeitungs- und Verwaltungskosten
- Dies sind die Kosten, die aus der Bearbeitung des Kaufvertrags, der Zahlung von Steuern an das Finanzamt und der Bearbeitung beim Grundbuchamt entstehen.
- Notargebühren
- Die Berechnung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Abhängigkeit von der Höhe der Hypothek, der benutzten Blätter und der ausgestellten Kopien. Abhängig auch von der Komplexität der Urkunde.
- Gebühren Grundbuchamt
- Dies sind die Gebühren, die sich aus der Eintragung der Hypothek oder des Kaufvertrages im Grundbuch ergeben. Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Höhe der Hypothek und nach einem gesetzlich festgelegten prozentuellen Gebührensatz.
- Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, IAJD)
- Dies ist eine Steuer, die auf Akte in öffentlichen Dokumenten erhoben wird. Bei einer Hypothek rechnet man anhand des Gesamthypothekenbetrages, der das 1,4-fache des Darlehenskapitals beträgt. Die IAJD kann in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften unterschiedlich hoch sein.
- Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI)
- Dies ist eine Gemeindesteuer, die das Eigentum an einem Grundstück besteuert. Es ist jährlich zu bezahlen und die Berechnung erfolgt prozentual vom Grundbuchwert des Grundstücks.
- Zinsen oder Zinssatz
- Prozentsatz, der auf das offenstehende Kapital eines Darlehens angewendet wird, um die durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen, die in die Tilgungsrate eingehen, zu berechnen.
- Hypothekendarlehen
- Dies ist ein Darlehen, das zusätzlich zur Sicherheit, die der Darlehensnehmer bietet, über eine Wohnung, eine Immobilie oder ein Vermögen abgesichert wird. Neben der Rückzahlung des geliehenen Kapitals wird auch die Zahlung von gewöhnlichen Zinsen, Verzugszinsen, allgemeinen Kosten sowie der Kosten, die bei einer möglichen gerichtlichen Klage im Falle von Nichtzahlung entstehen, garantiert. Vertragsschließung über eine Kaufurkunde und Eintragung im Grundbuch.
- Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz
- Es handelt sich um eine Hypothek, deren Zinsen halbjährlich oder jährlich entsprechend den Marktbedingungen angepasst werden. Diese Anpassung wird aufgrund des Euribor und der spanischen Referenzindizes für Hypothekendarlehen bei den Sparkassen (Índices de referencia de préstamos hipotecarios, IRPH cajas) vorgenommen.
- Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz
- Bei dieser Hypothek ist der Zinssatz während der gesamten Laufzeit fest. So können Sie im Voraus alle Tilgungsraten Ihrer Hypothek erfahren.
- Grundbuchamt
- Öffentliches Büro, das die amtlichen Bücher führt, in denen Umstände aufgeführt sind, die Grundstückseigentum im zugehörigen territorialen Bereich betreffen, wie: Belastungen, Übertragungen, Randvermerke usw.
- Bebaute Oberfläche
- Dieser Wert spiegelt die Gesamt-Quadratmeterzahl der Wohnung wider, Mauern und manchmal auch Innenhöfe und Belüftungskanäle sind darin enthalten.
- Nutzfläche
- Dieser Wert spiegelt die Gesamt-Quadratmeterzahl der Wohnung wider, einschließlich Balkone, aber ohne Mauern. Dachterrassen und Innenhöfe werden extra angegeben. Manchmal sind sie in der Nutzfläche inbegriffen.
- Effektiver Jahreszins (Tasa Anual Equivalente, TAE)
- Dies ist das Ergebnis einer von Banco de España kontrollierten finanzmathematischen Formel. Dient zum Vergleich der tatsächlichen Kosten verschiedener Angebote. Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass bei Darlehen mit variablem Zins der effektive Jahreszins in der Annahme berechnet wird, dass die Folgezinsen aus der ersten Zinsanpassung entstehen, die anhand des letztpublizierten Wertes des Referenzindexes berechnet wird.
- Schätzwert
- Realwert der Immobilie, geschätzt und bescheinigt durch entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gegründete und in das Register der Schätzfirmen bei der Banco de España eingetragene Gesellschaften zur Schätzung von Grundstücken.