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“Wohnung mit 3 Schlafzimmern, 2 Bädern und Gartenbereich. 130 Meter Grundfläche, 123 Wohnfläche”. Sicher sind Sie bei der Wohnungssuche schon oft auf diese Art von Beschreibung gestoßen. Aber wissen Sie, was der Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche ist? Wird der Gartenbereich als Grundfläche oder Wohnfläche betrachtet? Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie Zweifel haben, denn nachdem Sie diesen Beitrag gelesen haben, sind Sie ein Experte.
Wohnfläche
Beginnen wir mit der Wohnfläche. Was ist die Wohnfläche eines Hauses? Diese Fläche entspricht der Fläche, die sich im Haus befindet und begehbar ist. Trennwände oder Säulenbereiche werden von der Wohnfläche abgezogen, ebenso Fenster und Türen. Wenn Sie also die Wohnfläche Ihres Hauses überprüfen möchten, müssen Sie die Länge und Breite von Wand zu Wand in jedem Raum messen, multiplizieren und addieren. Das ist einfach oder?
Grundfläche
Worauf hingegen bezieht sich dann die Grundfläche? Im Prinzip nehmen wir an, dass die Grundfläche sich nur auf die Fläche der Wohnung bezieht, aber in dieser Angabe wird nicht nur die Fläche der Wohnung miteinbezogen. Denn sie umfasst die gesamte Quadratmeterzahl des Hauses, einschließlich der Fläche, die beispielsweise Trennwände oder Fenster belegen.
Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, wird der proportionale Anteil der Treppen, Durchgänge und Flure ebenso berücksichtigt, so geschieht das auch mit Gemeinschaftsflächen wie Schwimmbädern oder Grünflächen. All dies wird immer proportional zu der Wohnfläche der Wohnung gerechnet.
Bezüglich der Fläche der Terrassen werden 100 % oder 50 % berechnet, je nachdem, ob diese überdacht sind oder nicht. Ebenso werden Dachböden oder Keller, die nicht höher als 1,5 Meter sind, nicht mit eingerechnet.
Zusammenfassend sprechen wir also von Wohnfläche, wenn wir uns auf die tatsächlich bewohnbare Fläche beziehen möchten, und von Grundfläche, wenn wir über die tatsächlich bebaute Fläche sprechen.
Beim Kataster- und Vermessungsamt können Sie alle Informationen zu den entsprechenden Flächen des Hauses erhalten, unabhängig davon, ob das Haus bereits Ihnen gehört oder ob Sie es erwerben möchten.